Wettkampfreglement
Offizielles Reglement für alle von ASD SentieroUNO organisierten Wettkämpfe. Lies es aufmerksam, bevor du dich anmeldest.
Die Abschnitte
1. Definition der Läufe und Organisation
ASD SentieroUNO ist eine gemeinnützige Organisation, die diese Läufe in Zusammenarbeit mit der Region Friaul-Julisch Venetien und den durchquerten Gemeinden veranstaltet. Die Wettkampfläufe vergeben Qualifikationspunkte für die ITRA- und UTMB-Index-Serien und stehen unter der Schirmherrschaft von CONI und AICS.
Diese Grundsätze bilden das Fundament der Wettkämpfe, und die Entscheidungen der Wettkampfleitung orientieren sich stets daran.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme an einer S1 Competitive-Veranstaltung ist es erforderlich:
- Sich der Länge und Besonderheit des Laufs voll bewusst sein und über eine angemessenes Training.
- Vor dem Lauf eine echte Fähigkeit zur persönliche Selbstständigkeit in den Bergen erworben zu haben, die es erlaubt, eventuelle Probleme entlang der Strecke zu bewältigen.
- verfügen, die es erlaubt, auch sehr schwierige Wetterbedingungen (Nacht, Wind, Kälte, Nebel, Regen oder Schnee) selbstständig zu bewältigen.
- In der Lage sein, körperliche oder mentale Krisen durch extreme Erschöpfung, Magen-Darm-Beschwerden oder Muskel- und Gelenkschmerzen selbst zu meistern.
- Sich bewusst sein, dass es nicht Aufgabe der Organisation ist, Läufern bei der Bewältigung ihrer eigenen Probleme zu helfen, und dass Sicherheit auch in der eigenen Verantwortung liegt.
- Begleitpersonen über den respektvollen Umgang mit Orten, Menschen und den Regeln des Laufs informieren und sensibilisieren.
- Wettkampftaugliches ärztliches Attest gültiges (Leichtathletik, Skilanglauf, Triathlon, Radsport oder Schwimmen) Attest, für italienische Staatsbürger Pflicht, wo von der Distanz gefordert.
Einteilung der Läufe:
- Alpine Läufe (nur Wettkampf, Attest Pflicht): Alpe Adria Ultra 120, Montasio 55, Jôf Trail 31 — sie erfordern echte Erfahrung im alpinen Gelände.
- Wettkampf und nicht wettkampfmäßig: Dogna Crossing 25, Saisera Crossing 18, Valbruna 10, Grego 8, Lussari 24, Oitzinger 12 — in der nicht wettkampfmäßigen Form ist das Wettkampfattest nicht erforderlich, und Hunde an der Leine sind bei den Winterläufen erlaubt.
3. Startgebühren
Die Alpe-Adria-Ultra-Trail-Veranstaltungen entstehen, wie alle Events von ASD SentieroUNO, ohne Gewinnabsicht mit dem Ziel, das Gebiet und den Geist des Trail Runnings zu fördern: Die Startgebühr folgt einer größtmögliche Flexibilität.
Die Gebühr berechnet sich nach der kommerziellen Distanz des Laufs und steigt in Stufen je nach Anmeldedatum: Wer sich früher anmeldet, zahlt weniger. Anzahl und Daten der Preisstufen unterscheiden sich zwischen Winter- und Sommerausgabe — die aktuellen Details, Lauf für Lauf, stehen auf jeder Laufseite sowie auf der Anmeldeseite.
Jede Preisstufe gilt bis zur Erschöpfung der verfügbaren Plätze. Rabatte, Gutscheine und Zugaben sind nicht kombinierbar und nicht mehrfach übertragbar, außer wenn ausdrücklich anders angegeben.
4. In der Grundgebühr enthaltene Leistungen
Enthalten:
- Lätzchen
- Zugang zu den Verpflegungsstationen
- Medizinische Hilfe
- Finisher-Medaille
- Startpaket
Nicht enthalten:
- Rücktrittsversicherung
- Persönliche Unfallversicherung nach Krankenhausaufenthalt
- Shuttle-Transport (sofern auf der Laufseite nicht anders angegeben)
- Zusatzleistungen: Fotos, Versand von Material, Unterkunft, Verpflegung, Beutelabgabe am Start, persönlicher Taxi-Service
5. Umbuchung und Stornierung durch den Teilnehmer
Die Grundgebühr kann kostenlos auf eine andere ASD-SentieroUNO-Veranstaltung oder auf die Ausgabe des Folgejahres übertragen werden, sofern dies spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt.
Geldrückerstattungen sind nicht vorgesehen. Möglich ist eine Übertragung der Gebühr gemäß den bei der Anmeldung angegebenen Bedingungen. Weitere Übertragungs- oder Versicherungsmöglichkeiten stehen als kostenpflichtige Zusatzoptionen bei der Anmeldung zur Verfügung.
Gutscheine, Übertragungen und Zugaben aus dem Vorjahr müssen innerhalb der ersten Preisstufe der aktuellen Ausgabe eingelöst werden.
6. Teilweise Selbstversorgung
Es ist unerlässlich, zwischen zwei Verpflegungsstationen selbstständig zu sein, was Verpflegung, Ausrüstung und Sicherheit betrifft.
- Der Teilnehmer muss die gesamte Pflichtausrüstung während des gesamten Laufs im Rucksack mitführen: Die Ausrüstung muss auf der ganzen Strecke gleich bleiben.
- Die Verpflegungsstationen bieten Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort; beim Verlassen einer Station muss der Läufer genug Essen und Trinken dabeihaben, um die nächste zu erreichen.
- Persönliche Hilfe ist nur an den Erfrischungsstationen erlaubt.
- Medizinische Hilfe durch organisationsfremde Personen ist entlang der Strecke untersagt; erlaubt sind nur kleinere Behandlungen (Massage, Blasenversorgung) bei sitzendem Teilnehmer.
- Eine Begleitung entlang der Strecke durch nicht angemeldete Personen ist untersagt, außer in den Bereichen in der Nähe von Betreuungspunkten.
- Teilnehmer dürfen ohne vorherige Genehmigung der Organisation nicht mit Hunden oder anderen Tieren, einschließlich Diensttieren, laufen.
7. Ausrüstung
Jeder Teilnehmer muss während der gesamten Strecke alles bei sich tragen, was im Abschnitt „Pflichtausrüstung“ für den jeweiligen Lauf aufgeführt ist.
Es empfiehlt sich nicht, auf leichtere Kleidung als nötig zu setzen: Die Ausrüstung muss echten Schutz vor widrigen Bergbedingungen bieten (Kälte, Wind, Starkregen, Schnee).
Wer Stöcke benutzt, muss sie den gesamten Lauf über mitführen: Es ist verboten, ohne Stöcke zu starten und sie unterwegs aufzunehmen, ebenso wenig dürfen sie in der persönlichen Tasche verstaut werden.
Bei Fragen zur Pflichtausrüstung kannst du die Organisation über WhatsApp oder unsere Online-Kanäle kontaktieren.
Kopfhörer für Musik sind toleriert, solange es sicher bleibt: Beim Überqueren von Straßen und in der Nähe von Checkpoints und Sicherheitspersonal müssen die Ohrhörer entfernt werden.
8. Startnummer und Startpaket
Das Abholen der Startnummer für eine andere Person ist nach Ausfüllen einer Vollmacht im Teilnehmerbereich möglich. Die Startnummer sollte vorne am Körper (Brust oder Bauch) getragen werden und muss während des gesamten Laufs über der Kleidung sichtbar bleiben.
Namen und Logos von Sponsoren, die auf der Startnummer aufgedruckt sind, dürfen nicht verändert oder verdeckt werden. Die Startnummer ist unverzichtbar für den Zugang zu Shuttles, Verpflegungsstationen, medizinischer Betreuung, Ruheräumen, Duschen und Gepäckaufbewahrung.
Startnummer und Startpaket können nur zu den auf der jeweiligen Laufseite angegebenen Zeiten abgeholt werden. Abweichende Versand- oder Abholvereinbarungen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Organisation möglich.
9. Persönliche Beutel
Die Beutel werden in einem videoüberwachten Bereich aufbewahrt, den die Teilnehmer eigenständig verwalten. Die Abholung ist innerhalb von 2 Stunden nach Zieleinlauf vorgesehen.
Stöcke werden von der Organisation nicht transportiert. Die Organisation übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beutel: Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände darin aufzubewahren.
Für einige Distanzen ist gegen Aufpreis eine Beutelabgabe am Start möglich, buchbar im Teilnehmerbereich.
10. Duschen
Der Duschservice steht nach dem Lauf im Kile Alpine Resort zur Verfügung. Die Organisation übernimmt keine Verantwortung für in den Umkleiden zurückgelassene Gegenstände: Nach dem Lauf werden liegen gebliebene Gegenstände entsorgt.
11. Shuttles
Dogna Crossing 25 (Winter), Montasio 55 und Jôf Trail 31 (Summer) sind Streckenläufe: Start in Dogna, Ziel am Kile Alpine Resort. Für diese drei Läufe ist der Shuttlebus zwischen den beiden Punkten standardmäßig ausgewählt bei der Anmeldung und kostet € 6, als eigener Posten neben der Startgebühr. Er gilt für eine einzige Fahrt — Hin- oder Rückfahrt, je nachdem wo du dein Auto abstellst — und bei der Anmeldung ist die Hinfahrt bereits ausgewählt.
Wenn du ihn nicht nutzen möchtest, erkläre es bei der Anmeldung am Ende der ersten Seite des Formulars: der Verzicht ist endgültig und ein Platz kann danach nicht garantiert werden. Die Wahl zwischen Hin- und Rückfahrt kannst du hingegen im Runner Profile, Bereich Shuttlebus, ändern, bis zum 31. Januar 2027 für die Dogna Crossing 25 und bis zum 12. Juni 2027 für Montasio 55 und Jôf Trail 31. Nach diesem Termin bleibt die angezeigte bestehen.
Für Saisera Crossing 18 und Valbruna 10 gilt eine andere Regel: zwischen dem Kile Alpine Resort und Valbruna (Wolfsbach) verkehrt ein durchgehender Shuttle, etwa alle 20 Minuten von 09:00 bis 15:00 Uhr, in der Startgebühr enthalten. Keine Buchung nötig: steig einfach in den ein, den du brauchst, hin oder zurück.
Grego 8, Alpe Adria Ultra 120, Lussari 24 und Oitzinger 12 sind Rundkurse mit Start und Ziel am Kile Alpine Resort: für sie sind keine Shuttlebusse vorgesehen. Für die Alpe Adria Ultra 120 ist auf Anfrage ein Transfer vom Bahnhof Ugovizza-Valbruna zum Race Hub verfügbar.
Shuttle-Tickets können am Wettkampftag nicht gekauft werden: nur die im Voraus getroffene Auswahl garantiert einen Platz.
12. Respekt vor der Umwelt
Mit der Anmeldung verpflichtet sich jeder Teilnehmer, die Umwelt und die vom Lauf durchquerten Naturräume zu respektieren. Insbesondere:
- Es ist strengstens verboten, Abfall entlang der Strecke wegzuwerfen (Gelverpackungen, Papier, organische Abfälle, Verpackungen): Die Streckenposten führen Stichprobenkontrollen durch.
- Teilnehmer müssen ihren eigenen Müll bis zu den Mülleimern an den Verpflegungsstationen aufbewahren: Ein eigener kleiner Beutel wird empfohlen.
- Es ist Pflicht, den markierten Wegen zu folgen und Abkürzungen zu vermeiden, die Erosion oder Umweltschäden verursachen könnten.
- An den Verpflegungsstationen wird kein Einweggeschirr ausgegeben: Bitte eigenes Besteck für warme Speisen mitbringen.
13. Verpflegung
Die Verpflegungsstationen bieten Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort. Die Organisation stellt ausschließlich Wasser und isotonische Getränke zum Auffüllen von Flaschen und Trinkblasen bereit.
Beim Verlassen einer Verpflegungsstation muss der Läufer sicherstellen, genug Essen und Trinken dabeizuhaben, um die nächste zu erreichen. Nur Teilnehmer mit gut sichtbarer Startnummer haben Zugang zu den Verpflegungsstationen.
14. Checkpoints / Kontrollpunkte
Kontrollen finden an allen Verpflegungsstationen und einigen Erste-Hilfe-Punkten statt. Entlang der Strecke können auch unangekündigte Kontrollpunkte vorhanden sein, deren Standort nicht im Voraus bekannt gegeben wird.
15. Beschilderung und Streckenmarkierung
Die Streckenmarkierung ist mit reflektierenden Elementen für die Sichtbarkeit bei Nacht ausgestattet. Die Strecken sind mit Absperrband, Pfeilen, Farbmarkierungen und Schildern der Organisation gekennzeichnet.
⚠️ Achtung: Sind keine Markierungen mehr sichtbar, geh die letzten Schritte zurück bis zur letzten sichtbaren Markierung.
- Viele Streckenabschnitte verlaufen auf Pfaden und Forstwegen mit möglichen plötzlichen Richtungswechseln.
- Kreuzungen sind mit Schildern oder Pfeilen markiert: ein Zeichen vor der Kreuzung, eines unmittelbar danach, zur Bestätigung.
- Schlechtes Wetter, Nebel, Regen oder Schnee können die Sichtbarkeit der Markierung erheblich beeinträchtigen.
Es wird empfohlen, immer die GPX-Spur herunterzuladen und die Strecke im Voraus zu studieren, dabei ausschließlich die mit der automatischen E-Mail vor dem Lauf zugesandte Datei zu verwenden, die eventuelle Last-Minute-Änderungen enthält.
Die Veranstaltung findet bei offenem Verkehr statt: Jeder Teilnehmer muss die italienische Straßenverkehrsordnung (Art. 190) beachten.
16. Rettung und medizinische Betreuung
Entlang der Strecke gibt es mehrere Erste-Hilfe-Stationen, die per Funk oder Telefon mit der Wettkampfleitung verbunden sind. Es liegt in der Verantwortung jedes Läufers in Not, um Hilfe zu bitten:
- an der nächstgelegenen Erste-Hilfe-Stelle;
- durch Anruf der auf der Startnummer angegebenen Notfallnummer;
- Einen anderen Läufer bitten, um Hilfe zu bitten
- durch eine WhatsApp-Nachricht mit der Startnummer.
Jeder Läufer ist verpflichtet, Personen in Gefahr zu helfen und den Bedarf an Hilfe zu melden.
Medizinisches Personal, Sanitäter, Rettungskräfte und autorisierte Guides können einen als nicht fortsetzungsfähig eingestuften Teilnehmer zum Rückzug verpflichten, die Vorlage der Pflichtausrüstung verlangen, gefährdete Läufer evakuieren und sie zur passenden medizinischen Versorgung leiten.
Eine Infusionsbehandlung verpflichtet zum Rückzug vom Lauf. Es ist Pflicht, jederzeit auf der markierten Strecke zu bleiben, auch bei einer Pause zum Schlafen.
17. Zeitlimit und Cut-off-Zeiten
Die Cut-off-Zeiten an den Verpflegungsstationen sind auf jeder Laufseite aufgeführt. Um den Lauf fortzusetzen, muss der Kontrollpunkt vor Ablauf des Zeitlimits verlassen werden, unabhängig von der Ankunftszeit am Checkpoint selbst.
Läufer, die zurückgezogen, gestoppt werden oder ein Zeitlimit überschreiten, können nicht weitermachen: Die Startnummer wird abgeschnitten und die Teilnehmer werden zum Kile Alpine Resort transportiert.
18. Startnummernausgabe und Transport zum Kile Alpine Resort
Der Rückzug vom Lauf ist ausschließlich an einem Checkpoint möglich, außer bei Verletzung entlang der Strecke. Der Checkpoint-Verantwortliche muss informiert oder der Rückzug per WhatsApp gemeldet werden.
Es ist unerlässlich, die Startnummer zu behalten — sie ist der Ausweis für Shuttles, Verpflegung und Sanitätsstation. Die Rückkehr erfolgt über:
- Busse ab einigen Verpflegungsstationen, wo vorgesehen;
- Teilnehmer, die an Punkten ohne Shuttle-Anbindung zurückziehen, erreichen selbstständig den nächstgelegenen Rückkehrpunkt;
- bei Schließung des Checkpoints organisiert die Organisation die Rückkehr je nach Verfügbarkeit der Fahrzeuge.
19. Ruhe
Während des Laufs finden Läufer an einigen Verpflegungsstationen Ruhebereiche, die auf der Laufseite angegeben sind. Wer den Aufenthalt vor Ort verlängern möchte, organisiert seine Unterkunft selbstständig.
20. Ergebnisse und Preise
Für jeden Lauf gibt es eine Gesamtwertung sowie eine Kategorienwertung für Männer und Frauen. Die vorgesehenen Kategorien und Preise sind auf jeder Laufseite im Detail aufgeführt.
21. Strafen und Disqualifikation
Bei Regelverstößen wenden Wettkampfleitung, Kommissare und Checkpoint-Verantwortliche umgehend folgende Strafen an:
| Streckenabkürzung | Nach Ermessen der Wettkampfleitung |
| Fehlende Pflicht-Sicherheitsausrüstung (Wasser, wasserdichte Jacke, Lampe, Rettungsdecke, Smartphone) | Disqualifikation |
| Verweigerung der Ausrüstungskontrolle | Disqualifikation |
| Smartphone ausgeschaltet oder im Flugmodus | 15 Min. |
| Wegwerfen von Abfall oder Nichtbenutzung der Toilette (vorsätzlich) | 60 Min. |
| Respektlosigkeit gegenüber Personen (Organisation oder Teilnehmer) | Disqualifikation |
| Unterlassene Hilfeleistung für eine Person in Not | Disqualifikation |
| Betreuung außerhalb der zugelassenen Zonen | 60 Min. |
| Begleitung entlang der Strecke außerhalb der Toleranzzonen | 15 Min. |
| Unfaires Verhalten (Nutzung von Transportmitteln, Weitergabe der Startnummer) | Lebenslange Disqualifikation |
| Startnummer nicht sichtbar | 15 Min. |
| Startnummer nicht vorschriftsmäßig getragen | 15 Min. |
| Gefährliches Verhalten (Stöcke mit ungeschützten Spitzen) | 15 Min. |
| Fehlender Zeitmess-Chip | Nach Ermessen der Wettkampfleitung |
| Verpasster Checkpoint | Nach Ermessen der Wettkampfleitung |
| Verweigerung, einer Anweisung Folge zu leisten, oder persönliche Respektlosigkeit | Disqualifikation |
| Verweigerung der Dopingkontrolle | Wie ein positiver Dopingtest behandelt |
| Verlassen eines Checkpoints nach Ablauf des Zeitlimits | Disqualifikation |
| Verwendung von Stöcken, die nicht seit dem Start mitgeführt wurden | 60 Min. |
22. Betrügerische Teilnahme
Wer ohne Startnummer oder ohne gültige Anmeldung teilnimmt, unterliegt sportlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Sanktionen.
⚠️ Bei gefälschter oder an Dritte weitergegebener Startnummer: sportliche und gegebenenfalls strafrechtliche Sanktionen wegen Diebstahls (Art. 624 StGB) und/oder Betrugs (Art. 640 StGB).
23. Beschwerden
Für Ergebnisreklamationen: E-Mail innerhalb von 2 Stunden nach Zieleinlauf, mit einer Kaution von 100 € (nach Abschluss des Verfahrens zurückerstattet). Für andere Beschwerden: E-Mail innerhalb von 3 Tagen nach Ende der Veranstaltung.
24. Außergewöhnliche Bedingungen
Die Organisation behält sich vor, jederzeit Strecken, Startzeiten, Zeitsperren sowie Position von Checkpoints und Verpflegungsstationen zu ändern. Bei höherer Gewalt oder sicherheitsgefährdenden Bedingungen kann die Organisation:
- die Startzeit oder die Zeitsperren ändern;
- das Startdatum verschieben;
- die Streckenführung anpassen;
- einen Lauf vor oder nach seinem Beginn absagen;
- einen bereits begonnenen Lauf unterbrechen.
25. Bildrechte
Alle Teilnehmer verzichten während der Veranstaltung auf ihre Bildrechte. Nur die Organisation vergibt Bildrechte an Medien.
26. Persönliche Sponsoren
Gesponserte Läufer müssen die Sichtbarkeit der Marke auf Kleidung und Ausrüstung beschränken. Werbematerial (Fahnen, Banner, Plakate) entlang der Strecke ist ohne schriftliche Genehmigung der Wettkampfleitung nicht erlaubt.
27. Politische Meinungsäußerung
Während der Veranstaltung ist es verboten, politische oder religiöse Botschaften und zugehörige Bilder zu verkünden, zu zeigen oder zur Schau zu stellen.
28. Versicherung
Der Veranstalter hat für die gesamte Dauer der Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die die finanziellen Folgen der Haftung von Veranstalter, Mitarbeitern und Teilnehmern abdeckt.
Zusätzlich besteht eine Erste-Hilfe-Zusatzversicherung für Teilnehmer, die medizinische Kosten bis zur Krankenhauseinweisung und Erstversorgung abdeckt.
29. Schutz personenbezogener Daten
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679) haben Teilnehmer das Recht, ihre Daten einzusehen und zu berichtigen. Die erhobenen Daten werden für organisatorische Zwecke verwendet und 10 Jahre lang aufbewahrt, erneuert bei jeder Anmeldung.
Nach Ablauf der 10 Jahre werden die Daten ohne ausdrückliche Einwilligung gelöscht, mit Ausnahme von Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Staatsangehörigkeit, die zur Aufbewahrung der Ergebnislisten erhalten bleiben.
Die Teilnehmer können über den geschützten Bereich oder durch Schreiben an info@s1trail.com. Jede Anfrage wird innerhalb von 1 Monat nach Eingang bearbeitet.
Informationen zum Veranstalter
ASD SentieroUNO
Strada Costiera 158, 34151 Triest (Italien)
USt-IdNr.: IT01270650326 · Steuernummer: 90145680329 · C.U.: 5RUO82D
Telefon: +39 040 411341 ·
WhatsApp: +39 040 411341