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Verordnung

Articolo 1 – DEFINIZIONE DELLE GARE e ORGANIZZAZIONE

Der ASD SentieroUNO ist eine gemeinnützige Organisation, die die Läufe in Zusammenarbeit mit der Region Friaul-Julisch-Venetien und den beteiligten Gemeinden organisiert. Die Veranstaltungen werden auf gemeinnütziger Basis organisiert, jedoch mit der Absicht, die Region, den Sport und die Werte des Trailrunning zu fördern. Diese Prinzipien bilden die Grundlage der Wettkämpfe, und die Entscheidungen der Rennleitung orientieren sich stets an ihnen. Die Wettbewerbe bieten Qualifikationspunkte für die ITRA- und UTMB-Strecken und stehen unter der Schirmherrschaft von CONI und AICS. Das vorliegende Reglement wurde am 21. März 2024 erstellt.


Artikel 2 - TEILNAHMEVERPFLICHTUNGEN

Für die Teilnahme an einer S1 Competitive-Veranstaltung ist es erforderlich:

  1. Seien Sie sich der Länge und Besonderheit des Rennens bewusst und trainieren Sie entsprechend.
  2. Vor dem Rennen eine echte Fähigkeit zur persönlichen Autonomie in den Bergen erworben zu haben, die es erlaubt, alle mit dieser Art von Rennen verbundenen Probleme zu bewältigen, insbesondere:
    • Selbstständig und ohne fremde Hilfe mit klimatischen Bedingungen zurechtkommen, die aufgrund der Höhenlage sehr schwierig sein können (Nacht, Wind, Kälte, Nebel, Regen oder Schnee);
    • Selbstständige Bewältigung von körperlichen oder geistigen Komplikationen, die durch extreme Müdigkeit, Magen-Darm-Beschwerden, Muskel- oder Gelenkschmerzen, kleinere Verletzungen usw. verursacht werden.
    • Seien Sie sich bewusst, dass die Rolle der Organisation nicht darin besteht, den Läufern bei der Bewältigung ihrer Probleme zu helfen, und dass die Sicherheit bei einer Aktivität im Gebirge vor allem von der Fähigkeit des Läufers abhängt, sich an die aufgetretenen oder vorhersehbaren Probleme anzupassen.
    • ihre Begleiter zu informieren und zu sensibilisieren, Orte, Menschen und die Regeln des Rennens zu respektieren.
    • Sie müssen über ein gültiges ärztliches Attest für Leichtathletik, Skilanglauf, Triathlon, Radfahren oder Schwimmen verfügen. Dies gilt nur für italienische Staatsbürger und für nicht-italienische Staatsbürger, die in Italien bei einem vom CONI anerkannten Verband oder einer Sportförderorganisation registriert sind.

Artikel 3 - EINSCHREIBEGEBÜHREN

Die SentieroUNO-Veranstaltungen sind nicht gewinnorientiert und haben zum Ziel, das Gebiet und den Geist des Trailrunnings zu fördern. Aus diesem Grund hat die Organisation beschlossen, maximale Flexibilität bei der Anmeldung zu bieten, mit einer Grundgebühr, die die wesentlichen Leistungen des Rennens beinhaltet und es ermöglicht, zusätzliche Leistungen und Optionen hinzuzufügen, nach dem Ermessen des Teilnehmers und je nach seinen wirtschaftlichen Möglichkeiten. Die Grundgebühr setzt die Kosten des Rennens auf den Preis des Jahres 2016 von 1 Euro pro km fest. Diese Gebühr umfasst 3 Preiserhöhungsstufen. Die Preisstaffeln werden so lange angewandt, bis die Anzahl der verfügbaren Plätze für jedes Rennen ausgeschöpft ist. Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist auf der Seite des Rennens angegeben.


Artikel 4 - IN DER GRUNDGEBÜHR FÜR DIE ANMELDUNG ENTHALTENE DIENSTLEISTUNGEN

WAS ENTHALTEN IST

  • Lätzchen
  • Zugang zu Erfrischungsmöglichkeiten
  • Medizinische Hilfe
  • Finisher-Medaille

WAS NICHT ENTHALTEN IST

  • Versicherung für den Fall einer Stornierung durch den Teilnehmer, mit oder ohne Angabe von Gründen. Erhältlich im Bereich der Läufer.
  • Persönliche Versicherung für die Behandlung von Unfällen nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Transport mit dem Shuttlebus zur Startlinie oder nach dem Rennen. Erhältlich im Bereich der Läufer.
  • Zusätzliche Leistungen, die auf Anfrage gebucht werden können: Fotos, Materialversand, Rennpaket, technische Kleidung, Unterkunft und Verpflegung vor und nach dem Rennen, Gepäcklieferung zur Startlinie, persönlicher Taxiservice.

Artikel 5 - ÜBERTRAGUNG UND KÜNDIGUNG DURCH DEN WETTBEWERBER

Die Übertragung der Grundgebühr auf andere S1-Veranstaltungen oder auf das folgende Jahr ist bis spätestens 30 Tage nach Beginn der Veranstaltung kostenlos möglich. Es gibt keine Rückerstattung in bar, aber es ist möglich, die Quote gemäß den bei der Anmeldung festgelegten Bedingungen zu übertragen. Andere Formen der Übertragung und Versicherung sind möglich, wenn zusätzliche Optionen abonniert werden.


Artikel 6 - SEMI-SUFFIZIENZ

Es ist wichtig, den Grundsatz des individuellen Wettbewerbs bei der Halb-Selbstversorgung zu beachten. Semi-Selbstversorgung wird definiert als die Fähigkeit, zwischen zwei Verpflegungsstellen autonom zu sein, sowohl in Bezug auf Lebensmittel als auch auf Ausrüstung und Sicherheit, und sich an unvorhergesehene oder vorhersehbare Probleme anpassen zu können (ungünstige Wetterbedingungen, körperliche Probleme, Verletzungen...). Dieser Grundsatz stützt sich auf die folgenden Regeln:

  • Der Teilnehmer muss die gesamte vorgeschriebene Ausrüstung für die gesamte Dauer des Rennens bei sich tragen (siehe Abschnitt AUSRÜSTUNG). Dieses Material muss im Rucksack mitgeführt werden, der während der gesamten Strecke gleich bleiben muss. Die Rennleitung kann jederzeit eine Kontrolle des Rucksacks und seines Inhalts durchführen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich diesen Kontrollen in freundlicher Weise zu unterziehen, andernfalls wird er vom Rennen ausgeschlossen.
  • Die Verpflegungsstationen bieten Getränke und Speisen an, die vor Ort verzehrt werden können. Die Organisatoren stellen nur Wasser oder Energiegetränke zum Auffüllen von Wasserflaschen oder Camelbaks zur Verfügung. Beim Verlassen einer Verpflegungsstelle muss sich der Läufer vergewissern, dass er die notwendige Menge an Essen und Trinken dabei hat, um die nächste Verpflegungsstelle zu erreichen.
  • Persönliche Hilfe ist nur an den Erfrischungsstationen erlaubt.
  • Die medizinische Versorgung durch ein Mitglied des Läuferteams ist strengstens untersagt. Lediglich kleinere Behandlungen wie Massagen oder die Behandlung von Blasen sind erlaubt, sofern der Läufer auf einem Stuhl sitzt und nicht liegt.
  • Es ist verboten, sich auf irgendeinem Teil der Strecke von einer nicht für das Rennen angemeldeten Person begleiten oder eskortieren zu lassen, außer in den Bereichen in der Nähe der Servicepunkte. Ein Teilnehmer, der während des Rennens begleitet wird, verstößt gegen den Grundsatz der Halbautonomie. Die Rennleitung oder das Personal, die Zeuge dieses Verstoßes werden, sind befugt, den Teilnehmer zu sanktionieren, um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten.

Läufer dürfen nicht mit einem Hund oder einem anderen Tier, auch nicht mit einem Begleittier, teilnehmen, es sei denn, es liegt eine vorherige Genehmigung nach einer Einzelfallprüfung vor.


Artikel 7 - AUSRÜSTUNG

Aus Sicherheitsgründen muss jeder Teilnehmer alle Gegenstände mit sich führen, die im Abschnitt "Obligatorische Ausrüstung" auf der Webseite für die jeweilige Distanz aufgeführt sind. Das gesamte Material muss während der gesamten Dauer des Rennens mitgeführt werden, auch wenn es nicht benutzt wird. Während des Rennens werden sowohl organisierte als auch stichprobenartige Kontrollen des Materials durchgeführt. Läufer, die nicht alle vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände mit sich führen, werden mit Strafen belegt, die bis zur Disqualifikation reichen können (siehe STRAFEN). Es ist wichtig zu beachten, dass die Liste der vorgeschriebenen Ausrüstung wesentliche Gegenstände enthält, die jeder Läufer mit sich führen muss. Man sollte sich nicht für die leichteste Kleidung entscheiden; im Gegenteil, es wird empfohlen, Kleidung zu tragen, die im Gebirge und auf der Strecke ausreichenden Schutz vor widrigen Wetterbedingungen (Kälte, Wind, starker Regen und Schnee) bietet und so für mehr Sicherheit und bessere Leistungen sorgt. Entscheidet sich der Teilnehmer für die Verwendung von Stöcken, muss er diese für die Dauer des Rennens bei sich tragen. Es ist verboten, ohne Stöcke zu starten und sie auf der Strecke zu holen. Aus Gründen der Sicherheit und der Unversehrtheit der eigenen Tasche und der anderer Teilnehmer ist es nicht möglich, die Stöcke in der Tasche mit den persönlichen Gegenständen zu verstauen. Wenn Sie Fragen zu den vorgeschriebenen Materialien haben, wenden Sie sich bitte an die Organisation. Die Verwendung von Kopfhörern zum Hören von Musik wird toleriert, sofern dies gefahrlos möglich ist. Allerdings müssen die Kopfhörer beim Überqueren von Straßen sowie in der Nähe von Kontrollpunkten und Sicherheitskräften abgenommen werden.


Artikel 8 - WALLET

Es ist möglich, die Startnummern der anderen Teilnehmer zu sammeln, nachdem der Delegierte die Felder für die Sammeldelegation im Teilnehmerbereich ausgefüllt hat. Die Startnummer muss, wenn möglich, auf der Vorderseite des Körpers (Brust oder Bauch) getragen werden und während des gesamten Rennens jederzeit sichtbar sein. Sie muss daher immer über der Kleidung getragen werden und kann an einem Rucksack oder einem Bein befestigt werden, um eine optimale Sichtbarkeit zu gewährleisten. Die Namen und Logos der Sponsoren dürfen nicht verändert oder verdeckt werden. Die Startnummer ist unverzichtbar für den Zugang zu den Shuttlebussen der Organisation, den Verpflegungsstellen, den medizinischen Einrichtungen, den Toiletten, den Duschen, den Gepäckaufbewahrungs- und -abgabebereichen usw.


Artikel 9 - PERSÖNLICHE TASCHEN

Persönliche Taschen und Säcke werden in einem videoüberwachten Bereich aufbewahrt, aber von den Teilnehmern selbst verwaltet, die sich um die Aufbewahrung und Abholung ihrer eigenen Taschen kümmern. Die Taschen müssen bis spätestens 2 Stunden nach dem Ende des Rennens abgeholt werden. Die Organisation verpflichtet sich, für die Rückgabe der Taschen im Zielbereich zu sorgen, vorausgesetzt, dass sie gemäß den Anweisungen deponiert wurden. Die Stöcke dürfen nicht von der Organisation transportiert werden. Reklamationen bezüglich des Inhalts der Taschen sind nicht zulässig, da diese nicht kontrolliert werden und die Organisation daher keine Verantwortung dafür übernimmt. Es wird nicht empfohlen, Wertsachen in den Taschen aufzubewahren und es wird empfohlen, Toilettenartikel und Wechselkleidung in der Unterkunft aufzubewahren. Bei einigen Strecken besteht die Möglichkeit, die Taschen an der Startlinie abzugeben; dieser Service kann gegen eine zusätzliche Gebühr von Ihrem Läuferbereich aus gebucht werden. Detaillierte Informationen zu Zeiten, Methoden und Orten der Gepäckabgabe finden Sie auf der Seite des Rennens.


Artikel 10 - DUSCHEN

Sowohl am Ende des Sommer- als auch des Winterwettbewerbs steht ein Duschservice zur Verfügung. Die Organisation übernimmt keine Haftung für in den Umkleideräumen oder Garderoben zurückgelassene Gegenstände; aus Hygiene- und Sicherheitsgründen werden zurückgelassene Gegenstände am Ende des Rennens entfernt.


Artikel 11 - SHUTTLES

Die Shuttles können bei der Anmeldung innerhalb der auf dem Anmeldeformular angegebenen Frist reserviert werden. Am Tag vor dem Start des Rennens werden die Nummer und die Referenz des zugewiesenen Shuttles per E-Mail verschickt. Es ist nicht möglich, am Tag des Starts Shuttle-Tickets zu kaufen. Die Reservierung ist persönlich und garantiert einen zugewiesenen Sitzplatz.


Artikel 12 - RESPEKT FÜR DIE UMWELT

Mit der Anmeldung zu einer S1-Veranstaltung verpflichten sich die Teilnehmer, die Umwelt und die Naturräume, die sie durchqueren, zu respektieren. Im Besonderen:

  • Es ist absolut verboten, Abfälle entlang der Strecke zu entsorgen (Gel-Tuben, Papier, organische Abfälle, Plastikverpackungen usw.). An den Verpflegungsstellen stehen Mülleimer zur Verfügung, in denen die Teilnehmer ihre Abfälle entsorgen können. Die Rennleitung führt auf der Strecke Stichprobenkontrollen durch.
  • Die Teilnehmer müssen ihre Abfälle und Verpackungen bis zu den Abfallbehältern an den Verpflegungsstationen aufbewahren. Die Organisation bittet die Teilnehmer, eine Tasche für den Abfall mitzubringen.
  • Es ist obligatorisch, den markierten Wegen zu folgen und keine Abkürzungen zu nehmen. Das Schneiden eines Weges führt zu Erosion und Umweltschäden.
  • In den Servicebereichen und an den Verpflegungsstellen wird kein Einweggeschirr (Besteck, Becher, Teller) ausgegeben, um die Verwendung von Plastik sowohl bei den Läufern als auch bei den Helfern zu reduzieren. Daher werden die Läufer gebeten, ihr eigenes Geschirr mitzubringen, um an den Verpflegungsstellen warmes Essen zu verzehren.

Artikel 13 - RESTORATIONEN

Die Verpflegungsstationen bieten Getränke und Speisen zum Verzehr vor Ort an. Die Organisatoren stellen nur Wasser oder Energiegetränke zum Auffüllen von Wasserflaschen oder Wasserbeuteln zur Verfügung. Beim Verlassen einer Verpflegungsstelle muss der Läufer sicherstellen, dass er die notwendige Menge an Essen und Trinken dabei hat, um die nächste Verpflegungsstelle zu erreichen. Nur Läufer mit einer gut sichtbaren Startnummer haben Zugang zu den Verpflegungsstellen. Die Liste der verfügbaren Verpflegungsstellen und Produkte wird auf der Website der Veranstaltung und im Handbuch für Läufer veröffentlicht.


Artikel 14 - CHECKPOINTS/KONTROLLPUNKTE

Die Kontrollen werden an allen Verpflegungsstellen und an einigen Versorgungsstationen durchgeführt. Zusätzlich zu den Verpflegungs- und Rettungspunkten wird es entlang der Strecke auch unangekündigte Kontrollpunkte geben. Deren Standorte werden nicht bekannt gegeben.


Artikel 15 - BESCHREIBUNG UND VERFOLGUNG

Um die Sichtbarkeit bei Nacht zu verbessern, sind die Flaggen mit reflektierenden Elementen ausgestattet, die das Licht der Scheinwerfer zurückwerfen. ACHTUNG: Wenn die Berichte nicht mehr sichtbar sind, müssen Sie Ihre Schritte zurückverfolgen! Um die Umwelt zu schonen, werden die Strecken mit farbiger Kreide markiert. Bei Wettbewerben, wo dies erforderlich ist, werden die Strecken mit Bändern, Pfeilen, Farbmarkierungen oder Schildern gekennzeichnet. Dies liegt jedoch in der Verantwortung des Teilnehmers:

  • Seien Sie sich bewusst, dass ein großer Teil der Strecken auf Pfaden und Waldwegen verläuft, wo plötzliche Umwege möglich sind. Achten Sie daher unbedingt auf die Beschilderung und gehen Sie bei nicht sichtbaren Schildern bis zum letzten sichtbaren Wegweiser zurück, um zu prüfen, ob Sie eine Abzweigung verpasst haben.
  • Kreuzungen sind, soweit möglich, mit Schildern und Pfeilen ausgeschildert: ein Schild vor der Kreuzung, eines unmittelbar danach und ein weiteres Schild zur Bestätigung.
  • Es wird empfohlen, die GPX-Tracks immer herunterzuladen, auch für Rennen mit Wegweisern, die Route zu studieren und nur die Datei zu verwenden, die vor dem Rennen automatisch per E-Mail bereitgestellt wird. Diese Version enthält alle kleineren Änderungen in letzter Minute.
  • Bei schlechtem Wetter und Nebel ist besondere Vorsicht geboten, da Regen, Schnee oder Nebel die Sichtbarkeit von Signalen erheblich beeinträchtigen können. Dieser Grundsatz gilt in ähnlicher Weise für das Autofahren.

Artikel 16 - NOTFÄLLE UND MEDIZINISCHE HILFE

Entlang der Strecke gibt es mehrere Versorgungsstationen, die über Funk oder Telefon mit der Rennleitung (Race PC) verbunden sind. Ein medizinisches Kontrollteam wird während der gesamten Dauer der Veranstaltung am Race PC oder entlang der Strecke aktiv sein. Diese Posten sind dazu bestimmt, jedem zu helfen, der medizinische Hilfe benötigt. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Läufers, der in Schwierigkeiten ist oder sich verletzt hat, um Hilfe zu bitten:

  • Auf dem Weg zu einer Hilfsstation
  • Anrufen der Servicenummer auf der Startnummer
  • Einen anderen Läufer bitten, um Hilfe zu bitten
  • Durch Senden einer WhatsApp-Nachricht an die auf der Startnummer angegebene Nummer. Jeder Läufer ist verpflichtet, Personen in Gefahr zu helfen und die Notwendigkeit der Rettung zu melden. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Wettkampfzentrale zu kontaktieren, und nur in absoluten Notsituationen, können Sie die Rettungsdienste direkt anrufen, indem Sie die länderspezifischen Notrufnummern benutzen, die im Handbuch für Läufer angegeben sind. Verschiedene Faktoren, die mit der Umgebung und dem Rennen zusammenhängen, können das Warten auf Hilfe verlängern; daher hängt die Sicherheit von der Qualität der Ausrüstung in Ihrem Laufrucksack ab.

Medizinisches Personal, Sanitäter, Retter und Führer sowie alle von der Rennleitung benannten Personen sind befugt:

  • Erzwingen des Ausscheidens eines Teilnehmers, der für die Fortsetzung des Rennens als ungeeignet erachtet wird
  • Beantragung der Verwendung von Pflichtmaterial
  • Evakuierung von Läufern, die sich in Gefahr befinden, mit allen Mitteln
  • Durch die Annahme der Behandlung unterwirft sich der Läufer der Autorität des medizinischen Personals und akzeptiert dessen Entscheidungen. Eine Behandlung am Tropf führt zur Verpflichtung, aus dem Rennen auszusteigen. Für Läufer mit gesundheitlichen Problemen steht im Zielbereich eine Krankenstation zur Verfügung, deren Betreuung im Ermessen des medizinischen Personals liegt. Es besteht die Pflicht, auf der markierten Strecke zu bleiben, auch zum Schlafen, und ein freiwilliges Verlassen der Strecke schließt die Verantwortung der Organisation aus.

Artikel 17 - HÖCHSTZEIT- UND STUNDENVERZÖGERUNGEN

Zeitschranken (Höchstzeiten) für das Verlassen der Verpflegungsstationen sind auf der Website der Veranstaltung verfügbar. Eventuelle Änderungen werden per SMS und WhatsApp bekannt gegeben. Bei Starts über mehrere Etappen sind die zulässigen Höchstzeiten und Zeitlimits für alle gleich und so berechnet, dass Sie das Ziel innerhalb der maximalen Zeit erreichen, einschließlich eventueller Zwischenstopps. Um das Rennen fortzusetzen, muss der Kontrollpunkt vor dem Zeitlimit verlassen werden, unabhängig von der Zielzeit. Läufer, die sich zurückziehen, angehalten werden oder die Zeitlimits überschreiten, dürfen nicht weiterlaufen, ihre Startnummern werden abgeschnitten, und sie werden von der Organisation in den Hauptbereich gebracht. Die Zeitsperren und Zeitlimits sind auf der Website der Veranstaltung angegeben.


Artikel 18 - RÜCKNAHME UND VERBRINGUNG IN DAS DORF BORA

Der Teilnehmer kann nur an einem Kontrollpunkt aus dem Rennen aussteigen, außer im Falle einer Verletzung auf der Strecke. Es ist notwendig, den Verantwortlichen des Kontrollpunkts zu informieren oder die Absicht des Ausstiegs per WhatsApp zu melden sowie die Servicenummer mitzuteilen. Im Falle eines Ausstiegs in einem Abschnitt zwischen zwei Kontrollpunkten muss der Läufer den nächstgelegenen erreichen und die für den Ausstieg verantwortliche Person benachrichtigen. Die Startnummer ist unbedingt aufzubewahren, da sie als Zugangsberechtigung zu den Shuttles, den Mahlzeiten, der Krankenstation usw. dient. Die Rückgabe kann auf folgende Weise erfolgen:

  • An mehreren Verpflegungsstellen, die auf den Karten und Durchgangstafeln mit dem Symbol "Bus" gekennzeichnet sind, stehen Busse bereit, die die ausgeschiedenen Teilnehmer zum Zielort bringen.
  • Teilnehmer, die an einem Versorgungsposten oder einer Verpflegungsstelle, die nicht vom Shuttle angefahren werden, ausscheiden, sich aber in einem medizinischen Zustand befinden, der keinen Notfalltransport erfordert, müssen den nächstgelegenen Rückgabepunkt so schnell wie möglich und selbstständig erreichen.
  • Wie für Erfrischung oder Rettung Punkte mit dem Auto oder 4×4 zugänglich:
    • Wenn der Kontrollpunkt geschlossen ist, können die Organisatoren für die Rückführung der zurückgezogenen Teilnehmer sorgen, sofern Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
    • Im Falle widriger Wetterbedingungen, die eine vollständige oder teilweise Unterbrechung des Rennens erfordern, verpflichten sich die Organisatoren, die Rückkehr der Teilnehmer so schnell wie möglich zu organisieren.

Artikel 19 - REST

Während des Rennens stehen den Läufern an mehreren Verpflegungspunkten Rastplätze zur Verfügung, wie auf der Veranstaltungsseite angegeben. Diejenigen, die den Lauf beendet haben und ihren Aufenthalt verlängern möchten, müssen sich selbst um eine Unterkunft kümmern.


Artikel 20 - KLASSIFIKATIONEN UND PREISE

Für jedes Rennen wird eine Gesamtwertung für die Kategorien der Männer und Frauen erstellt. Die Kategorien oder Positionen, die ausgezeichnet werden, sind auf der der jeweiligen Strecke gewidmeten Website aufgeführt.

Preise, die vom Gewinner während der Preisverleihung nicht abgeholt werden, werden in der Reihenfolge der Nichtabholung an die letzten Zweitplatzierten vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen Preis handelt, der von der Person, die den Preis nicht abgeholt hat, freundlicherweise zugunsten des zuletzt eingetroffenen Gewinners vergeben wird. Vertretungen sind aus keinem Grund zulässig.

Der Grundsatz lautet: Wenn der Erste für Schnelligkeit belohnt wird, sollte der Letzte für Ausdauer belohnt werden.

Der Preis ist eine Anerkennung: Er wird für Verdienste verliehen, und der Empfänger dankt der Organisation und den Sponsoren, die die Veranstaltung ermöglicht haben, weshalb bei allen Preisen keine Rücknahme von Vollmachten möglich ist.


Artikel 21 - STRAFE UND DISKRIMINIERUNG

Im Falle eines Regelverstoßes haben die Rennleitung, die Streckenposten und die Erfrischungs-/Kontrollstellenleiter das Recht, sofort eine Strafe gemäß dieser Tabelle zu verhängen:

  • Kürzen der Strecke: nach Ermessen der Rennleitung
  • Fehlen der vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung (Mindestmenge an Wasser, wasserdichte Jacke mit Kapuze, Stirnlampe, Thermodecke, Smartphone): Disqualifikation
  • Verweigerung der Einsichtnahme in das vorgeschriebene Material: Disqualifikation
  • Smartphone ausgeschaltet oder im Flugzeugmodus: 15 Minuten Strafe
  • Wegwerfen von Abfällen oder Nichtbenutzung der organisierten Toiletten (freiwillige Handlung) durch einen Teilnehmer oder seinen Mitarbeiter/Assistenten: 60 Minuten Strafe
  • Respektlosigkeit gegenüber Personen (Organisation oder andere Teilnehmer). Hinweis: Ein Teilnehmer, dessen Unterstützer/Helfer sich unhöflich verhalten oder sich weigern, die Entscheidungen der Organisation zu respektieren, wird ebenfalls bestraft: Disqualifikation
  • Unterlassene Hilfeleistung für eine in Not geratene (pflegebedürftige) Person: Disqualifikation
  • Hilfeleistung außerhalb der zugelassenen Zonen: 60 Minuten Strafe
  • Fahren auf der Strecke außerhalb der bei den Verpflegungsstellen angegebenen Toleranzzonen: 15 Minuten Strafe
  • Fehlverhalten (z. B. Benutzung von Transportmitteln, gemeinsame Nutzung von Startnummern usw.): Unmittelbare und lebenslange Disqualifikation
  • Brustharnisch nicht sichtbar: 15 Minuten Strafe
  • Falsches Tragen der Startnummer: 15 Minuten Strafe (während dieser Zeit muss der Teilnehmer die Startnummer korrekt anpassen)
  • Gefährliches Verhalten (z.B. Stöcke mit ungeschützten Spitzen, die in Richtung anderer Teilnehmer oder Zuschauer zeigen): 15 Minuten Strafe
  • Fehlen von Mikrochips für die Zeitmessung: Im Ermessen der Rennleitung
  • Nichtpassieren eines Kontrollpunktes: Nach Ermessen der Rennleitung
  • Befehlsverweigerung oder Respektlosigkeit gegenüber der Rennleitung, einem Streckenposten, einem Checkpoint-Marshall, einem Arzt, einem Retter oder dem Rennpersonal: Disqualifikation
  • Verweigerung einer Dopingkontrolle: Der Wettkämpfer wird so behandelt, als wäre er positiv auf Doping getestet worden
  • Start von einem Kontrollpunkt nach Ablauf des Zeitlimits: Disqualifikation
  • Verwendung von Stöcken, die nicht vom Start an mitgeführt werden: 60 Minuten Strafe

Artikel 22 - BETRUGSBEWUSSTE TEILNAHME AN DER AUSSCHREIBUNG

Wer ohne reguläre Startnummer und Anmeldung am Rennen teilnimmt, wird nicht nur für Personen- oder Sachschäden, sondern auch für sich selbst haftbar gemacht und kann von den föderalen Organen mit sportlichen Sanktionen belegt werden. bei den strafrechtlichen Sanktionen für den Straftatbestand "Diebstahl" (Artikel 624 des Strafgesetzbuchs). Ebenso wird jeder, der mit einer falschen oder einer einer anderen Person zugeteilten Startnummer teilnimmt, nicht nur für eventuelle Schäden haftbar gemacht, sondern auch sportlich bestraft und kann wegen "Diebstahls" (Artikel 624 Strafgesetzbuch) und/oder "Betrugs" (Artikel 640 Strafgesetzbuch) strafrechtlich verfolgt werden. Das Gleiche gilt für einen ordnungsgemäß angemeldeten Athleten, der seine Startnummer an eine andere Person weitergibt. Wer sich der betrügerischen Teilnahme schuldig macht, wird auch wegen des Vergehens der "Nichtbefolgung behördlicher Vorschriften" (Art. 650 Strafgesetzbuch) geahndet.


Artikel 23 - BESCHWERDEN

Reklamationen in Bezug auf die Rangliste müssen innerhalb von zwei Stunden nach Ankunft des Teilnehmers per E-Mail an die Organisation geschickt werden, zusammen mit einer Kaution von 100 Euro, die nach Abschluss des Verfahrens zurückerstattet wird. Andere Reklamationen müssen innerhalb von drei Tagen nach dem Ende der Veranstaltung per E-Mail an die Organisation geschickt werden.


Artikel 24 - BESONDERE BEDINGUNGEN

Wenn es die Umstände erfordern, behält sich die Organisation das Recht vor, die Streckenführung, die Startzeiten, die Zeitbarrieren, die Lage der Kontrollpunkte und der Verpflegungsstellen sowie alle Aspekte, die den reibungslosen Ablauf der Rennen gewährleisten, jederzeit zu ändern. Im Falle höherer Gewalt, insbesondere bei ungünstigen Witterungsbedingungen oder anderen Umständen, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, behält sich die Organisation das Recht vor,:

  • Ändern der Abfahrtszeit
  • Modifizierung von Zeitbarrieren
  • Verschiebung des Abreisedatums
  • Anpassung des Ablaufs von Auswahlverfahren
  • Absage eines Rennens vor oder nach dem Start der Veranstaltung
  • Unterbrechung eines bereits begonnenen Rennens

Artikel 25 - BILDERRECHTE

Alle Teilnehmer verzichten ausdrücklich auf die Geltendmachung ihrer Bildrechte während der Veranstaltung und auf jegliche Form von Regressansprüchen gegenüber der Organisation und ihren Partnern für die Verwendung ihres Bildes. Nur die Organisation kann den Medien Bildrechte einräumen, und zwar ausschließlich durch entsprechende Unterlagen. S1 TRAIL, das Bora-Rennen und S1 sind eingetragene Marken. Jegliche Kommunikation im Zusammenhang mit der Veranstaltung oder die Verwendung von Bildern der Veranstaltung muss den Namen der Veranstaltung und die eingetragenen Markenzeichen respektieren und muss offiziell von der Organisation genehmigt werden.


Artikel 26 - PERSÖNLICHE SPONSOREN

Gesponserte Läufer oder Läufer, die das Branding Dritter zu Werbezwecken verwenden, müssen die Verwendung dieses Brandings auf ihre eigene Kleidung und Ausrüstung während des Wettkampfs beschränken. Andere Gegenstände wie Fahnen, Transparente oder Plakate dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Rennleitung auf der Strecke mitgeführt werden. Verstöße gegen diese Regel können nach dem Ermessen der Rennleitung mit Strafen geahndet werden.


Artikel 27 - POLITISCHE AUSDRÜCKUNG

Das Verkünden, Zeigen oder Ausstellen politischer oder religiöser Botschaften sowie von Bildern, die damit in Zusammenhang stehen, ist während der Veranstaltung verboten.


Artikel 28 - VERSICHERUNG

Der Organisator hat eine Haftpflichtversicherung für die gesamte Dauer der Veranstaltung abgeschlossen. Diese Versicherung deckt die finanziellen Folgen der Haftung des Veranstalters, seiner Mitarbeiter und der Teilnehmer. Darüber hinaus wurde eine zusätzliche Versicherung für die Erste Hilfe der Teilnehmer abgeschlossen, die medizinische Kosten bis hin zum Krankenhausaufenthalt und Erste Hilfe abdeckt.


Artikel 29 - SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN DATEN

Gemäß der neuen Datenschutzgrundverordnung (GDPR EU 2016/679) haben alle Teilnehmer das Recht auf Zugang und Berichtigung der sie betreffenden Daten. Die Daten werden bei der Anmeldung zu einem der ASD SentieroUNO-Läufe zu organisatorischen Zwecken erhoben, insbesondere zur Identifizierung jedes einzelnen Teilnehmers, um ihn vor, während oder nach der Veranstaltung mit Informationen über seine Teilnahme zu versorgen. Die Daten aller Läufer werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert, der bei jeder Anmeldung verlängert werden kann, entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist der ärztlichen Bescheinigung über die Leichtathletik-Tauglichkeit oder der Sportlizenz. Nach Ablauf dieser 10 Jahre und ohne ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers werden alle Daten mit Ausnahme von Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Nationalität gelöscht, um die Ranglisten zu führen. Die Teilnehmer können ihre persönlichen Daten über ihren reservierten Bereich einsehen, der über den Anmeldelink oder per E-Mail unter folgender Adresse zugänglich ist info@s1trail.com. Jeder Antrag auf Zugang zu oder Änderung von personenbezogenen Daten wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags, bearbeitet.


Artikel 30 - BESCHWERDEN

Beschwerden, die sich aus der Anmeldung eines Teilnehmers zu einem der ASD SentieroUNO-Läufe ergeben, sind zu richten an info@s1trail.com.



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